Podcast #10: Musikrecht, Urheberrecht, Sampling & Co.
In dieser zehnten Jubiläumsausgabe des delamar Podcasts für Musiker und Musikbegeisterte sprechen wir zusammen mit Rechtsanwältin und Expertin Tina Kuhnwaldt von der Kanzlei Kuhnwaldt aus Darmstadt über Musikrecht, Urheberrecht, Sampling und mehr.
In knapp 48 Minuten klären wir die wichtigsten Fragen zum Thema und reden über Stolperfallen im Musikbusiness.
Musikrecht, Urheberrecht, Sampling & Co.
Im Rahmen eines solchen Podcasts lassen sich natürlich nicht alle Fragen des Musikrechts klären. Nichtsdestotrotz haben wir die wichtigsten Punkte zusammenfassend mit Expertin besprechen können und sind sicher, dass Ihr eine Menge Information aus dem Podcast werdet ziehen können.
Unser herzlicher Dank geht an dieser Stelle auch noch einmal an Frau Tina Kuhnwaldt, für die Beantwortung unserer Fragen.
Hier ein Auszug unserer Fragen zum Musikrecht:
- Was genau regelt das Urheberrechtsgesetz?
- Welche Rechte hat ein Komponist an den eigenen Werken?
- Wer ist im Sinne des Gesetzes Urheber eines Werkes?
- Darf ich Musik beliebig covern als Band? Was hat die GEMA hiermit zu tun?
- Welche Rolle spielt eigene Interpretation / Veränderungen beim Covern?
- Darf ich einfach Samples oder Melodien anderer Songs für meine eigene Komposition übernehmen?
- Wie sieht es mit de Zitatrecht aus? Inwiefern spielen die übergeordneten Ziele einer Veröffentlichung/ Aufführung bzw. kommerzielle Aspekte hierbei eine Rolle?
- Sampling und die 4 Takte bzw. 3 Sekunden Legende
- Verwendung von Sample Libraries in fremden Tonstudios
- Sample Clearance: Wie trete ich mit einem Urheber in Konkakt, wie regel ich das?
- Wie sichere ich meine eigenen Kompositionen ab? Über Post, Anwalt und Notar
- Was kostet eine anwaltliche Hinterlegung?
Eine Menge interessanter Fragen und noch mehr interessante Antworten. Der Podcast hat eine Länge von etwa 48 Minuten und ist 40 MB groß.
Lass uns Deine Fragen zum Thema wissen! Schick uns eine Email mit Deiner Fragen an fragen [ fragen /bei/ delamar.de ] und wir werden diese in den nächsten Podcast zum Thema Musikrecht und Urheberrecht mit herein nehmen. Bitte beachtet, dass wir Fragen aus den Kommentaren nicht berücksichtigen können.






22. Apr 2009 | 12:05 Uhr
Das ist mal was anderes wenn hier Fachleute eingeladen sind.
Vielen Dank für die Mühe die Ihr euch macht.
Es ist jetzt anzunehmen das ich nach diesem Podcast gut informiert bin.
Danke für diesen informativen Podcast !
Michael Spetcu – Audio & Videoproducer
22. Apr 2009 | 15:09 Uhr
Großes Lob an Tina Kuhnwaldt. War wirklich sehr informativ und aufklärend – klasse!
Noch ein bischen Kritik generell: Ich persönlich finde, daß sich Florian Scholz in den Podcasts ein bischen mehr in Geduld üben könnte ;)
Danke euch allen für den Podcast
Viele Grüße
Sasch…
22. Apr 2009 | 15:12 Uhr
Hi!
Geduld? Uuii :-) Sicher, dass Du uns nicht verwechselt hast? Habe mich ruhiger verhalten als in jedem andern Podcast :-)
Gruß
Florian
23. Apr 2009 | 07:50 Uhr
Wie sieht es denn mit dem Interpretationsrecht von Werken aus ?
Da man das neue Melodyne mit der DNS Technologie dazu verwenden kann Einzeltöne in Stereodateien in Harmonie, Rhythmus, etc, zu verfremden. Gibt es dann bald ein Urheberrecht für Interpretation ? Das wird noch sehr kompliziert, da es eine neue bahnbrechende Technologie ist. Von UrWerken von den man ausgehen kann. kann ja dann nicht mehr die Rede sein. Als Beispiel nimmt man einen Hit wie”We are the Champions” und lasse Freddie Mercury schief singen, das Klavier wird von Moll nach Dur verändert und verfremde das Stück zur Unkenntlichkeit, lande damit einen Hit damit. Ich habe dann im Extremfall Mercury nur als Sänger genommen und aus dem Ursprungssong ein anderes Lied gemacht. Ist natürlich überspitzt formuliert, aber ein neues Problem und hat nichts mit Remixen zu tun, da der Ursprungssong dort erkennbar bleibt.
24. Apr 2009 | 12:24 Uhr
Hi Paul,
Urheberrecht auf Interpretation gibt es doch schon: das Leistungsschutzrecht! Diese Thematik ist ja nicht erst seit DNA ein Thema, sondern schon früher! Wenn Du von einer fremden Aufnahme Elemente übernimmst, zB Drumloop… dann hast Du schon diese Problematik. Wenn Du jetzt noch bestehende Aufnahmen inhaltlich veränderst, dann bearbeitest Du ja sogar noch das Urpsprungswerk!
Oder wie meintest Du die Frage?
VG
Florian
27. Apr 2009 | 11:14 Uhr
Hi Florian,
naja, du hast natürlich recht. Man kann das Problem auch herbeireden. Wenn man einfach nur von einem Ausgangsmaterial ausgeht das bearbeitet wird dann sind diese Rechte sowieso davon berührt. Ich dachte nur das es nicht nur um Loops oder Teile eines Werkes geht, sondern um ganze Werke die ich bearbeiten kann. Wenn ich z.b ein Klaviewerk nehme und über Melodyne DNA technologie zu einem komplett neuen Werk umgestalten kann, dann hat es weder der Komponist, von dessen Material ich es ausgegangen bin, geschrieben noch hat der Interpret es so gespielt. Ich habe lediglich das Werk und die Inspiration genommen. Aber vielleicht ist das alles kein Problem,
vielleicht will ich da nur eins sehen.
Gruß
Paul
08. Feb 2010 | 09:11 Uhr
Hallo zusammen,
ich bin jetzt mal etwas voreiliger als sonst, da ich nicht weiß, ob bestimmte Aussagen in einem späteren Podcast noch korrigiert werden.
Hinsichtlich Cover-Versionen bereits veröffentlichter (!) Songs: Bitte noch einmal genau recherchieren, denn (laut GEMA, nachzulesen auf der Homepage) sind die hier getätigten Aussagen falsch!
Ein ganz “normales” Cover, d. h. wenn das Original nicht signifikant verändert wird – und Achtung: der Interpret eines Liedes gehört selbstverständlich _nicht_ untrennbar zum Song dazu! -, kann vom Urheber nicht verhindert werden. Eine “handelsübliche” Cover-Band benötigt keine Genehmigung, sondern lediglich eine rein formale Freigabe von der GEMA, die zusammen mit der Rechnungsstellung erteilt wird. Und das auch nur bei Herstellung eines Tonträgers; für Live-Auftritte wird i. d. R lediglich eine Pauschale vom Veranstalter entrichtet.
Also noch einmal:
1. Das einigermaßen originalgetreue Covern eines bereits veröffentlichten Songs ist grundsätzlich gebührenpflichtig, aber erlaubt.
2. Für Remixe, 1-zu-1-Verwendung bereits vorhandener fremder Aufnahmen, signifikante Verfremdung usw. gilt das nicht – hier ist eine Genehmigung (i. d. R. vom Verleger) erforderlich.
3. Im Internet sieht die Welt derzeit noch völlig anders aus. Die implizite Genehmigung, ein Cover z. B. auf CD aufzunehmen und zu verkaufen, gilt _nicht_ für eine Veröffentlichung im Internet – dafür gibt es einen gesonderten, ziemlich aufwendigen Extra-Prozess.
Ich hoffe, dieser Kommentar ist nicht überholt, wenn ich jetzt weiterhöre, aber das musste ich gleich loswerden, da ich seit vielen Jahren in einer Cover-Band spiele und mich sowohl online als auch telephonisch vorher sehr genau informiert habe, wie die diesbezügliche Rechtslage aussieht. Letzteres empfehle ich übrigens jedem Betroffenen, da jeder Einzelfall unter Umständen etwas anders aussehen kann.
Gute Arbeit ansonsten – habe viel Spaß beim Hören, seit ich Euch neulich zufällig entdeckt habe!
Viele Grüße und weiter so
Matthias
08. Feb 2010 | 12:15 Uhr
Hallo Matthias und danke für die Klarstellung!
Beim Covern kommt es in der Tat auch die Tragweite der Veränderung an. Und die lässt sich leider nicht genau bemessen, da bei manchen Songs ja selbst der Gesang als signifikantes Merkmal dienen könnte – und das wäre ja schon geändert.
Der beste Weg ist sicherlich deinem Beispiel zu folgen und die GEMA und einen Rechtsberater zum Einzelfall zu befragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Sache mit dem Internet war mir übrigens gar nicht bewusst. Hast Du da vielleicht ein Stichwort? Das wäre sicherlich mal sehr interessant für einen weiteren Podcast!
Viele Grüße,
Carlos
08. Feb 2010 | 12:48 Uhr
Hallo Carlos,
ich staune jeden Tag neu, wie schnell die Welt sich weiterdreht. Scheinbar tut sich auf dem Gebiet der “Digital Distribution” derzeit recht viel.
Generell kann ich www.gema.de empfehlen, wenn man willig ist, einige Zeit zu investieren. Konkret dort z. B. http://www.gema.de/musiknutzer.....nformati/, http://www.gema.de/musiknutzer.....itstellen/ und http://www.gema.de/musiknutzer.....pertoire/.
Unter dem ersten Link finden sich im Unterpunkt “Tonträgerbereich” z. B. die vielsagende FAQs “Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?” und “Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?” (Hinweis: die Antworten lauten (1) ja, und (2) nein.)
Die von mir erwähnte (Online-)Situation habe ich dort jetzt allerdings nicht mehr gefunden. Aber als ich mich vor einigen Jahren bei CD Baby angemeldet habe, sind mir die dortigen ausführlichen Infos aufgefallen – z. B. https://members.cdbaby.com/HowCDBabyWorks/FAQ.aspx, dort unter dem Punkt “Digital Distribution FAQ” die Unterpunkte “Do I need to own all the rights to the music I’m selling?” sowie “How can I sell an album that has cover songs?” -, und ich habe mich anschließend bei der GEMA erkundigt, ob diese Regeln auch für mich als Deutschen gelten, wenn ich dort online anbieten möchte, was bejaht wurde.
Kurz gesagt, die traditionellen, altbewährten Sachverhalte sind seit vielen Jahren fast unverändert gültig, aber bei den sog. “neuen Medien” sollte man es sich offenbar noch für längere Zeit zur Gewohnheit machen, jeden Einzelfall aktuell prüfen zu lassen.
Grüße
Matthias
08. Feb 2010 | 20:05 Uhr
Vielen Dank für deine Ausführungen, Matthias. Die GEMA ist aber nicht immer die beste Anlaufstelle für solche Fragen, da sie ja selbst ein Eigeninteresse hat.
Wenn Du schon lange Mitglied bei der GEMA bist zum Beispiel, dann steht in deinem Mitgliedsvertrag noch nichts von Internet – und Du kannst dann getrost deine Musik im Internet ohne GEMA anbieten – oder um genau zu sein, muss man sich da glaub ich freistellen lassen. Jedenfalls muss man schon sehr genau nachfragen bei der GEMA :)