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	<title>Kommentare zu: Podcast #10: Musikrecht, Urheberrecht, Sampling &amp; Co.</title>
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	<description>Wer sagt, dass Musikmachen oder Musikproduktion schwer sein muss? Du bist Musiker, Produzent, Sänger, MC, Beat-Bastler und interessierst dich für Recording, Homerecording oder das Musikmachen? Du möchtest wissen, wie das Musikbusiness und die Musikindustrie funktioniert? Oder wie Du mit deinem Homerecording klingen kannst wie die Profis?  Dann bist Du bei delamar.TV, dem Podcast für Musiker und Produzenten genau richtig!   Erfahre hier in einfachen Worten und verständlich, wie Du von der Songidee über das Producing und die Audiobearbeitung bis zum Recording, Mixing und Mastering bessere Ergebnisse erzielen kannst. Lerne spielend einfach alles Wichtige und professionelles Knowhow bis zur Selbstvermarktung der eigenen Band für Musiker, Produzenten und alle, die mit Audio zu tun haben!</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 07:17:07 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Alexander Becker</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-7086</link>
		<dc:creator>Alexander Becker</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 15:24:19 +0000</pubDate>
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		<description>Als erstes wird es um vieles teuerer die Unterlagen bei dem Notar zu hinterlegen! 
Wenn du die Unterlagen in den Briefumschlag legt, kommt ein Schriftstück vom Notar in den Briefumschalg, wo drin steht, dass am 01.01.9999 x CD`s und x Notenexemplare VOM NOTAR in den Briefumschlag getan wurden. Danach wird der Briefumschlag mit (bei mir) 7 Notarsiegeln versiegelt (das Schriftstück des Notars ist bereits in dem Briefumschlag mit Datum und ....).
Noch ein kleiner Tip. Wenn der Notar den Wert der Musik haben möchte, sollte mann den Mindestbetrag vom 1000,00 Euro angeben (da vorher nie bekannt sein kann wieviel man von einem Komponierten lied einnehmen wird!), so fallen sogut wie keine Gebühren an und man kommt auf (bei mir) ca. 11,00 Euro.
Natürlich kann man den Briefumschlag bei dem Notar hinterlegen, wobei es dann keinen Unterschied macht, wo der Brief liegt!

Beste Grüße an alle Delamaris</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Als erstes wird es um vieles teuerer die Unterlagen bei dem Notar zu hinterlegen!<br />
Wenn du die Unterlagen in den Briefumschlag legt, kommt ein Schriftstück vom Notar in den Briefumschalg, wo drin steht, dass am 01.01.9999 x CD`s und x Notenexemplare VOM NOTAR in den Briefumschlag getan wurden. Danach wird der Briefumschlag mit (bei mir) 7 Notarsiegeln versiegelt (das Schriftstück des Notars ist bereits in dem Briefumschlag mit Datum und &#8230;.).<br />
Noch ein kleiner Tip. Wenn der Notar den Wert der Musik haben möchte, sollte mann den Mindestbetrag vom 1000,00 Euro angeben (da vorher nie bekannt sein kann wieviel man von einem Komponierten lied einnehmen wird!), so fallen sogut wie keine Gebühren an und man kommt auf (bei mir) ca. 11,00 Euro.<br />
Natürlich kann man den Briefumschlag bei dem Notar hinterlegen, wobei es dann keinen Unterschied macht, wo der Brief liegt!</p>
<p>Beste Grüße an alle Delamaris</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Thomas "thommytulpe" Nimmesgern</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-7055</link>
		<dc:creator>Thomas "thommytulpe" Nimmesgern</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 17:07:49 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo!

Was spricht denn dagegen, die Unterlagen (CDs, Notenblätter, Liedtexte ...) beim Notar zu hinterlegen?

Ich hab&#039; da folgende Überlegung im Sinn: Unterlagen, die beim Notar liegen, haben möglicherweise eine höhere Beweiskraft vor Gericht, weil dem Notar wohl eher geglaubt wird, wenn er sagt, dass diese Unterlagen nicht verändert worden sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo!</p>
<p>Was spricht denn dagegen, die Unterlagen (CDs, Notenblätter, Liedtexte &#8230;) beim Notar zu hinterlegen?</p>
<p>Ich hab&#8217; da folgende Überlegung im Sinn: Unterlagen, die beim Notar liegen, haben möglicherweise eine höhere Beweiskraft vor Gericht, weil dem Notar wohl eher geglaubt wird, wenn er sagt, dass diese Unterlagen nicht verändert worden sind.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Alexander Becker</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-7052</link>
		<dc:creator>Alexander Becker</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 11:17:16 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-7052</guid>
		<description>Das beste, was mann machen kann um seine Musikstücke zu schützen ist eine noterielle Prioritätsfeststellung. Man gehe zu einem Notar und lasse sich im Umschlag (was auch immer dort liegen mag) mit den Notarsiegel versiegeln und nehme diesen Umschlag nach Hause! Mich hat das 11 Euro gekostet!!! Außerdem ist es wichtig, dass der Notar dies mit einem Schriftstück im Brief bestätigt, dass z.B. 2 CD`s und x Notenexemplare zu dem Zeitpunkt .... drin waren!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das beste, was mann machen kann um seine Musikstücke zu schützen ist eine noterielle Prioritätsfeststellung. Man gehe zu einem Notar und lasse sich im Umschlag (was auch immer dort liegen mag) mit den Notarsiegel versiegeln und nehme diesen Umschlag nach Hause! Mich hat das 11 Euro gekostet!!! Außerdem ist es wichtig, dass der Notar dies mit einem Schriftstück im Brief bestätigt, dass z.B. 2 CD`s und x Notenexemplare zu dem Zeitpunkt &#8230;. drin waren!</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Carlos</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-4022</link>
		<dc:creator>Carlos</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2011 22:19:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-4022</guid>
		<description>Grundsätzlich gilt, dass die Schöpfungshöhe entscheidend ist. Ein einzelner Ton aus einem Piano wird kaum schützenswert sein. Explosionsgeräusche etc. können wieder mit entsprechendem Aufwand und Charakter erstellt sein und damit schützenswert sein. Grundsätzlich gilt: Wer Samples Dritter nutzt, fragt besser um Erlaubnis.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Grundsätzlich gilt, dass die Schöpfungshöhe entscheidend ist. Ein einzelner Ton aus einem Piano wird kaum schützenswert sein. Explosionsgeräusche etc. können wieder mit entsprechendem Aufwand und Charakter erstellt sein und damit schützenswert sein. Grundsätzlich gilt: Wer Samples Dritter nutzt, fragt besser um Erlaubnis.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Dominik</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-4021</link>
		<dc:creator>Dominik</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 18 May 2011 18:48:50 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-4021</guid>
		<description>Hallo
Sie sagte ja, dass es bei einzelnen Tönen kein urheberrech gibt. Bedeutet das, dass ich zb. Alle soundeffekte aus pc-spielen benutzen darf?( Explosionen, schussgeräusche, oder das Geräusch, das supermario beim springen oder aufsammeln von Münzen macht)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo<br />
Sie sagte ja, dass es bei einzelnen Tönen kein urheberrech gibt. Bedeutet das, dass ich zb. Alle soundeffekte aus pc-spielen benutzen darf?( Explosionen, schussgeräusche, oder das Geräusch, das supermario beim springen oder aufsammeln von Münzen macht)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Carlos</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-1539</link>
		<dc:creator>Carlos</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 19:05:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-1539</guid>
		<description>Vielen Dank für deine Ausführungen, Matthias. Die GEMA ist aber nicht immer die beste Anlaufstelle für solche Fragen, da sie ja selbst ein Eigeninteresse hat.

Wenn Du schon lange Mitglied bei der GEMA bist zum Beispiel, dann steht in deinem Mitgliedsvertrag noch nichts von Internet - und Du kannst dann getrost deine Musik im Internet ohne GEMA anbieten - oder um genau zu sein, muss man sich da glaub ich freistellen lassen. Jedenfalls muss man schon sehr genau nachfragen bei der GEMA :)</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Vielen Dank für deine Ausführungen, Matthias. Die GEMA ist aber nicht immer die beste Anlaufstelle für solche Fragen, da sie ja selbst ein Eigeninteresse hat.</p>
<p>Wenn Du schon lange Mitglied bei der GEMA bist zum Beispiel, dann steht in deinem Mitgliedsvertrag noch nichts von Internet &#8211; und Du kannst dann getrost deine Musik im Internet ohne GEMA anbieten &#8211; oder um genau zu sein, muss man sich da glaub ich freistellen lassen. Jedenfalls muss man schon sehr genau nachfragen bei der GEMA :)</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kahlbert</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-1535</link>
		<dc:creator>Kahlbert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 11:48:58 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-1535</guid>
		<description>Hallo Carlos,

ich staune jeden Tag neu, wie schnell die Welt sich weiterdreht. Scheinbar tut sich auf dem Gebiet der &quot;Digital Distribution&quot; derzeit recht viel.

Generell kann ich www.gema.de empfehlen, wenn man willig ist, einige Zeit zu investieren. Konkret dort z. B. http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-hintergrundinformati/, http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/ und http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/repertoire/.

Unter dem ersten Link finden sich im Unterpunkt &quot;Tonträgerbereich&quot; z. B. die vielsagende FAQs &quot;Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?&quot; und &quot;Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?&quot; (Hinweis: die Antworten lauten (1) ja, und (2) nein.)

Die von mir erwähnte (Online-)Situation habe ich dort jetzt allerdings nicht mehr gefunden. Aber als ich mich vor einigen Jahren bei CD Baby angemeldet habe, sind mir die dortigen ausführlichen Infos aufgefallen - z. B. https://members.cdbaby.com/HowCDBabyWorks/FAQ.aspx, dort unter dem Punkt &quot;Digital Distribution FAQ&quot; die Unterpunkte &quot;Do I need to own all the rights to the music I’m selling?&quot; sowie &quot;How can I sell an album that has cover songs?&quot; -, und ich habe mich anschließend bei der GEMA erkundigt, ob diese Regeln auch für mich als Deutschen gelten, wenn ich dort online anbieten möchte, was bejaht wurde.

Kurz gesagt, die traditionellen, altbewährten Sachverhalte sind seit vielen Jahren fast unverändert gültig, aber bei den sog. &quot;neuen Medien&quot; sollte man es sich offenbar noch für längere Zeit zur Gewohnheit machen, jeden Einzelfall aktuell prüfen zu lassen.

Grüße
Matthias</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Carlos,</p>
<p>ich staune jeden Tag neu, wie schnell die Welt sich weiterdreht. Scheinbar tut sich auf dem Gebiet der &#8220;Digital Distribution&#8221; derzeit recht viel.</p>
<p>Generell kann ich <a href="http://www.gema.de" rel="nofollow">http://www.gema.de</a> empfehlen, wenn man willig ist, einige Zeit zu investieren. Konkret dort z. B. <a href="http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-hintergrundinformati/" rel="nofollow">http://www.gema.de/musiknutzer/musiknutzer-hintergrundinformati/</a>, <a href="http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/" rel="nofollow">http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/</a> und <a href="http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/repertoire/" rel="nofollow">http://www.gema.de/musiknutzer/online-bereitstellen/repertoire/</a>.</p>
<p>Unter dem ersten Link finden sich im Unterpunkt &#8220;Tonträgerbereich&#8221; z. B. die vielsagende FAQs &#8220;Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich die Originalaufnahme kopiere?&#8221; und &#8220;Muss ich vor einer Tonträgerherstellung den Urheber oder Verlag fragen, wenn ich ein Werk nachspiele?&#8221; (Hinweis: die Antworten lauten (1) ja, und (2) nein.)</p>
<p>Die von mir erwähnte (Online-)Situation habe ich dort jetzt allerdings nicht mehr gefunden. Aber als ich mich vor einigen Jahren bei CD Baby angemeldet habe, sind mir die dortigen ausführlichen Infos aufgefallen &#8211; z. B. <a href="https://members.cdbaby.com/HowCDBabyWorks/FAQ.aspx" rel="nofollow">https://members.cdbaby.com/HowCDBabyWorks/FAQ.aspx</a>, dort unter dem Punkt &#8220;Digital Distribution FAQ&#8221; die Unterpunkte &#8220;Do I need to own all the rights to the music I’m selling?&#8221; sowie &#8220;How can I sell an album that has cover songs?&#8221; -, und ich habe mich anschließend bei der GEMA erkundigt, ob diese Regeln auch für mich als Deutschen gelten, wenn ich dort online anbieten möchte, was bejaht wurde.</p>
<p>Kurz gesagt, die traditionellen, altbewährten Sachverhalte sind seit vielen Jahren fast unverändert gültig, aber bei den sog. &#8220;neuen Medien&#8221; sollte man es sich offenbar noch für längere Zeit zur Gewohnheit machen, jeden Einzelfall aktuell prüfen zu lassen.</p>
<p>Grüße<br />
Matthias</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Carlos</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-1534</link>
		<dc:creator>Carlos</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 11:15:05 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-1534</guid>
		<description>Hallo Matthias und danke für die Klarstellung!
Beim Covern kommt es in der Tat auch die Tragweite der Veränderung an. Und die lässt sich leider nicht genau bemessen, da bei manchen Songs ja selbst der Gesang als signifikantes Merkmal dienen könnte - und das wäre ja schon geändert.
Der beste Weg ist sicherlich deinem Beispiel zu folgen und die GEMA und einen Rechtsberater zum Einzelfall zu befragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Sache mit dem Internet war mir übrigens gar nicht bewusst. Hast Du da vielleicht ein Stichwort? Das wäre sicherlich mal sehr interessant für einen weiteren Podcast!
Viele Grüße,
Carlos</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Matthias und danke für die Klarstellung!<br />
Beim Covern kommt es in der Tat auch die Tragweite der Veränderung an. Und die lässt sich leider nicht genau bemessen, da bei manchen Songs ja selbst der Gesang als signifikantes Merkmal dienen könnte &#8211; und das wäre ja schon geändert.<br />
Der beste Weg ist sicherlich deinem Beispiel zu folgen und die GEMA und einen Rechtsberater zum Einzelfall zu befragen, um auf der sicheren Seite zu sein. Die Sache mit dem Internet war mir übrigens gar nicht bewusst. Hast Du da vielleicht ein Stichwort? Das wäre sicherlich mal sehr interessant für einen weiteren Podcast!<br />
Viele Grüße,<br />
Carlos</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Kahlbert</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-1530</link>
		<dc:creator>Kahlbert</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Feb 2010 08:11:51 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-1530</guid>
		<description>Hallo zusammen,

ich bin jetzt mal etwas voreiliger als sonst, da ich nicht weiß, ob bestimmte Aussagen in einem späteren Podcast noch korrigiert werden.

Hinsichtlich Cover-Versionen bereits veröffentlichter (!) Songs: Bitte noch einmal genau recherchieren, denn (laut GEMA, nachzulesen auf der Homepage) sind die hier getätigten Aussagen falsch!

Ein ganz &quot;normales&quot; Cover, d. h. wenn das Original nicht signifikant verändert wird - und Achtung: der Interpret eines Liedes gehört selbstverständlich _nicht_ untrennbar zum Song dazu! -, kann vom Urheber nicht verhindert werden. Eine &quot;handelsübliche&quot; Cover-Band benötigt keine Genehmigung, sondern lediglich eine rein formale Freigabe von der GEMA, die zusammen mit der Rechnungsstellung erteilt wird. Und das auch nur bei Herstellung eines Tonträgers; für Live-Auftritte wird i. d. R lediglich eine Pauschale vom Veranstalter entrichtet.

Also noch einmal: 
1. Das einigermaßen originalgetreue Covern eines bereits veröffentlichten Songs ist grundsätzlich gebührenpflichtig, aber erlaubt.
2. Für Remixe, 1-zu-1-Verwendung bereits vorhandener fremder Aufnahmen, signifikante Verfremdung usw. gilt das nicht - hier ist eine Genehmigung (i. d. R. vom Verleger) erforderlich.
3. Im Internet sieht die Welt derzeit noch völlig anders aus. Die implizite Genehmigung, ein Cover z. B. auf CD aufzunehmen und zu verkaufen, gilt _nicht_ für eine Veröffentlichung im Internet - dafür gibt es einen gesonderten, ziemlich aufwendigen Extra-Prozess.

Ich hoffe, dieser Kommentar ist nicht überholt, wenn ich jetzt weiterhöre, aber das musste ich gleich loswerden, da ich seit vielen Jahren in einer Cover-Band spiele und mich sowohl online als auch telephonisch vorher sehr genau informiert habe, wie die diesbezügliche Rechtslage aussieht. Letzteres empfehle ich übrigens jedem Betroffenen, da jeder Einzelfall unter Umständen etwas anders aussehen kann.

Gute Arbeit ansonsten - habe viel Spaß beim Hören, seit ich Euch neulich zufällig entdeckt habe!

Viele Grüße und weiter so
Matthias</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich bin jetzt mal etwas voreiliger als sonst, da ich nicht weiß, ob bestimmte Aussagen in einem späteren Podcast noch korrigiert werden.</p>
<p>Hinsichtlich Cover-Versionen bereits veröffentlichter (!) Songs: Bitte noch einmal genau recherchieren, denn (laut GEMA, nachzulesen auf der Homepage) sind die hier getätigten Aussagen falsch!</p>
<p>Ein ganz &#8220;normales&#8221; Cover, d. h. wenn das Original nicht signifikant verändert wird &#8211; und Achtung: der Interpret eines Liedes gehört selbstverständlich _nicht_ untrennbar zum Song dazu! -, kann vom Urheber nicht verhindert werden. Eine &#8220;handelsübliche&#8221; Cover-Band benötigt keine Genehmigung, sondern lediglich eine rein formale Freigabe von der GEMA, die zusammen mit der Rechnungsstellung erteilt wird. Und das auch nur bei Herstellung eines Tonträgers; für Live-Auftritte wird i. d. R lediglich eine Pauschale vom Veranstalter entrichtet.</p>
<p>Also noch einmal:<br />
1. Das einigermaßen originalgetreue Covern eines bereits veröffentlichten Songs ist grundsätzlich gebührenpflichtig, aber erlaubt.<br />
2. Für Remixe, 1-zu-1-Verwendung bereits vorhandener fremder Aufnahmen, signifikante Verfremdung usw. gilt das nicht &#8211; hier ist eine Genehmigung (i. d. R. vom Verleger) erforderlich.<br />
3. Im Internet sieht die Welt derzeit noch völlig anders aus. Die implizite Genehmigung, ein Cover z. B. auf CD aufzunehmen und zu verkaufen, gilt _nicht_ für eine Veröffentlichung im Internet &#8211; dafür gibt es einen gesonderten, ziemlich aufwendigen Extra-Prozess.</p>
<p>Ich hoffe, dieser Kommentar ist nicht überholt, wenn ich jetzt weiterhöre, aber das musste ich gleich loswerden, da ich seit vielen Jahren in einer Cover-Band spiele und mich sowohl online als auch telephonisch vorher sehr genau informiert habe, wie die diesbezügliche Rechtslage aussieht. Letzteres empfehle ich übrigens jedem Betroffenen, da jeder Einzelfall unter Umständen etwas anders aussehen kann.</p>
<p>Gute Arbeit ansonsten &#8211; habe viel Spaß beim Hören, seit ich Euch neulich zufällig entdeckt habe!</p>
<p>Viele Grüße und weiter so<br />
Matthias</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: paul Tunyogi-Csapo</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-119</link>
		<dc:creator>paul Tunyogi-Csapo</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 09:14:07 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-119</guid>
		<description>Hi Florian,

naja, du hast natürlich recht. Man kann das Problem auch herbeireden. Wenn man einfach nur von einem Ausgangsmaterial ausgeht das bearbeitet wird dann sind diese Rechte sowieso davon berührt. Ich dachte nur das es nicht nur um Loops oder Teile eines Werkes geht, sondern um ganze Werke die ich bearbeiten kann. Wenn ich z.b ein Klaviewerk nehme und über Melodyne DNA technologie zu einem komplett neuen Werk umgestalten kann, dann hat es weder der Komponist, von dessen Material ich es ausgegangen bin, geschrieben noch hat der Interpret es so gespielt. Ich habe lediglich das Werk und die Inspiration genommen. Aber vielleicht ist das alles kein Problem,
vielleicht will ich da nur eins sehen. 

Gruß

Paul</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Florian,</p>
<p>naja, du hast natürlich recht. Man kann das Problem auch herbeireden. Wenn man einfach nur von einem Ausgangsmaterial ausgeht das bearbeitet wird dann sind diese Rechte sowieso davon berührt. Ich dachte nur das es nicht nur um Loops oder Teile eines Werkes geht, sondern um ganze Werke die ich bearbeiten kann. Wenn ich z.b ein Klaviewerk nehme und über Melodyne DNA technologie zu einem komplett neuen Werk umgestalten kann, dann hat es weder der Komponist, von dessen Material ich es ausgegangen bin, geschrieben noch hat der Interpret es so gespielt. Ich habe lediglich das Werk und die Inspiration genommen. Aber vielleicht ist das alles kein Problem,<br />
vielleicht will ich da nur eins sehen. </p>
<p>Gruß</p>
<p>Paul</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Florian Scholz</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-116</link>
		<dc:creator>Florian Scholz</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 24 Apr 2009 10:24:09 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-116</guid>
		<description>Hi Paul,

Urheberrecht auf Interpretation gibt es doch schon: das Leistungsschutzrecht! Diese Thematik ist ja nicht erst seit DNA ein Thema, sondern schon früher! Wenn Du von einer fremden Aufnahme Elemente übernimmst, zB Drumloop... dann hast Du schon diese Problematik. Wenn Du jetzt noch bestehende Aufnahmen inhaltlich veränderst, dann bearbeitest Du ja sogar noch das Urpsprungswerk!

Oder wie meintest Du die Frage?

VG

Florian</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi Paul,</p>
<p>Urheberrecht auf Interpretation gibt es doch schon: das Leistungsschutzrecht! Diese Thematik ist ja nicht erst seit DNA ein Thema, sondern schon früher! Wenn Du von einer fremden Aufnahme Elemente übernimmst, zB Drumloop&#8230; dann hast Du schon diese Problematik. Wenn Du jetzt noch bestehende Aufnahmen inhaltlich veränderst, dann bearbeitest Du ja sogar noch das Urpsprungswerk!</p>
<p>Oder wie meintest Du die Frage?</p>
<p>VG</p>
<p>Florian</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: paul Tunyogi-Csapo</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-115</link>
		<dc:creator>paul Tunyogi-Csapo</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Apr 2009 05:50:30 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-115</guid>
		<description>Wie sieht es denn mit dem Interpretationsrecht von Werken aus ?
Da man das neue Melodyne mit der DNS Technologie dazu verwenden kann Einzeltöne in Stereodateien in Harmonie, Rhythmus, etc, zu verfremden. Gibt es dann bald ein Urheberrecht für Interpretation ? Das wird noch sehr kompliziert, da es eine neue bahnbrechende Technologie ist. Von UrWerken von den man ausgehen kann. kann ja dann nicht mehr die Rede sein. Als Beispiel nimmt man einen Hit wie&quot;We are the Champions&quot; und lasse Freddie Mercury schief singen, das Klavier wird von Moll nach Dur verändert und verfremde das Stück zur Unkenntlichkeit, lande damit einen Hit damit. Ich habe dann im Extremfall Mercury nur als Sänger genommen und aus dem Ursprungssong ein anderes Lied gemacht.  Ist natürlich überspitzt formuliert, aber ein neues Problem und hat nichts mit Remixen zu tun, da der Ursprungssong dort erkennbar bleibt.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Wie sieht es denn mit dem Interpretationsrecht von Werken aus ?<br />
Da man das neue Melodyne mit der DNS Technologie dazu verwenden kann Einzeltöne in Stereodateien in Harmonie, Rhythmus, etc, zu verfremden. Gibt es dann bald ein Urheberrecht für Interpretation ? Das wird noch sehr kompliziert, da es eine neue bahnbrechende Technologie ist. Von UrWerken von den man ausgehen kann. kann ja dann nicht mehr die Rede sein. Als Beispiel nimmt man einen Hit wie&#8221;We are the Champions&#8221; und lasse Freddie Mercury schief singen, das Klavier wird von Moll nach Dur verändert und verfremde das Stück zur Unkenntlichkeit, lande damit einen Hit damit. Ich habe dann im Extremfall Mercury nur als Sänger genommen und aus dem Ursprungssong ein anderes Lied gemacht.  Ist natürlich überspitzt formuliert, aber ein neues Problem und hat nichts mit Remixen zu tun, da der Ursprungssong dort erkennbar bleibt.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Florian Scholz</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-111</link>
		<dc:creator>Florian Scholz</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 13:12:28 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-111</guid>
		<description>Hi!

Geduld? Uuii :-) Sicher, dass Du uns nicht verwechselt hast? Habe mich ruhiger verhalten als in jedem andern Podcast :-)

Gruß

Florian</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hi!</p>
<p>Geduld? Uuii :-) Sicher, dass Du uns nicht verwechselt hast? Habe mich ruhiger verhalten als in jedem andern Podcast :-)</p>
<p>Gruß</p>
<p>Florian</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Sasch...</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-110</link>
		<dc:creator>Sasch...</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 13:09:19 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-110</guid>
		<description>Großes Lob an Tina Kuhnwaldt. War wirklich sehr informativ und aufklärend - klasse!

Noch ein bischen Kritik generell: Ich persönlich finde, daß sich Florian Scholz in den Podcasts ein bischen mehr in Geduld üben könnte ;)

Danke euch allen für den Podcast
Viele Grüße
Sasch...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Großes Lob an Tina Kuhnwaldt. War wirklich sehr informativ und aufklärend &#8211; klasse!</p>
<p>Noch ein bischen Kritik generell: Ich persönlich finde, daß sich Florian Scholz in den Podcasts ein bischen mehr in Geduld üben könnte ;)</p>
<p>Danke euch allen für den Podcast<br />
Viele Grüße<br />
Sasch&#8230;</p>
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		<title>Von: Michael Spetcu</title>
		<link>http://www.delamar.tv/podcast-10-musikrecht-urheberrecht-sampling-co/#comment-109</link>
		<dc:creator>Michael Spetcu</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Apr 2009 10:05:24 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.delamar.tv/?p=31#comment-109</guid>
		<description>Das ist mal was anderes wenn hier Fachleute eingeladen sind.
Vielen Dank für die Mühe die Ihr euch macht.

Es ist jetzt anzunehmen das ich nach diesem Podcast gut informiert bin.

Danke für diesen informativen Podcast !

Michael Spetcu - Audio &amp; Videoproducer</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist mal was anderes wenn hier Fachleute eingeladen sind.<br />
Vielen Dank für die Mühe die Ihr euch macht.</p>
<p>Es ist jetzt anzunehmen das ich nach diesem Podcast gut informiert bin.</p>
<p>Danke für diesen informativen Podcast !</p>
<p>Michael Spetcu &#8211; Audio &amp; Videoproducer</p>
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